Guten Tag.
Habe ein Problem bezüglich der Einlegung einer Beschwerde gegen einen PKH-Beschluss.
Unsererseits wurde PKH für den Mandanten im Oktober 2006 beantragt, jedoch nur beantragt und die entsprechende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen wurden nicht beigefügt.
Das Verfahren wurde zwischenzeitlich verhandelt und im April 2007 wurde das Urteil verkündet.
Im Juni 2007 hat uns das Gericht dann aufgefordert, die noch fehlende Erklärung nebst Belege, welche durch uns völlig vergessen wurden, einzureichen und hat uns eine Frist von 10 Tagen gesetzt. Dies Erklärung wurde dann auch fristgemäß bei Gericht eingereicht.
Im November 2007 wurde dann der Beschluss erlassen, welcher hier im Januar eingegangen ist, dass die PKH zurückgewiesen wird, weil der Antrag nicht zum Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung gestellt wurde und die Nachweise nicht vorgelegen haben.
Könnt ihr mir sagen, ob es Sinn macht, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen?




