Ja ja, KFA nach früher 19 BRAGO (jetzt RVG § ???) gegen eigenen Mandanten natürlich beim ArbG. Außerdem ist doch nicht das "Vollstreckungsgericht" beim Gericht erster Instanz für die Festsetzung zuständig, sondern der Rechtspfleger des Gerichts. Das Vollstreckungsgericht ist doch nur für Vollstreckungssachen zuständig, nicht aber für die "normalen" Kosten eines Rechtszuges. Nur für die Festsetzung der ZV-Kosten ist das Vollstreckungsgericht für KFA´s zuständig.
Oder sehe ich das falsch?
