#1 |
von Jana am 20.07.2004, 19:37
Hallo, ich habe folgendes Problem:<br>Wir vertreten mehrere Auftraggeber im Berufungsverfahren und sind Berufungsbeklagte. Bezüglich eines Beklagten haben wir die Aussetzung des Berufungsverfahrens beantragt, da dieser vor Beginn des Berufungsverfahrens gestorben ist, bis die Erben gefunden werden. Fällt für diesen einen Auftraggeber auch die Erhöhungsgebühr an oder nicht? Wir haben diese im KFB festsetzen lassen,die Gegenseite hat deswegen sofortige Beschwerde eingelegt. <br>Danke für die Hilfe!??<br><br><br>