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von nanaimo am 02.07.2004, 13:44
ich habe nach wochenlangem hin und her und beschwerden beim obersten chef der RSV endlich die deckungszusage in einer angelegenheit erhalten. nun zickt sie bei der begleichung meiner kostenrechnung herum<br><br>ich habe eine 8/10 geschäftsgebühr (ist doch inzwischen üblich oder?), eine 8/10 besprechungsgebühr für ein langes und ausführliches telefonat mit der gegenseite und eine 15/10 vergleichsgebühr wegen vergleich über nicht anhängige ansprüche abgerechnet.<br><br>zur vergleichsgebühr hat man sich nicht geäußert, wahrscheinlich begleichen sie die eh nicht. die 8/10 sind denen nicht verständlich und die besprechungsgebühr soll begründet werden, wann, mit wem und worüber (!) wurde gesprochen.<br><br>hat einer formulierungsvorschläger oder gar rechtsprechung, damit ich kurz und knapp meine gebühren begründen kann??? ich habe keine lust, wieder wochenlang mit denen zu streiten.<br><br>