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von IngridZ am 08.03.2004, 18:38
Hallo,<br>ich habe folgende Frage: Wenn das Insolvenzverfahren gegen eine Firma (GmbH) abgeschlossen ist und der Insolvenzverwalter mitteilt, der Gläubiger könne seine Forderung außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen und solle sich darüber bei einem Anwalt informieren, was um Himmels Willen kann man da noch tun? Die Forderung betrug fast 10.000 € und die für den Gläubiger ausgeschüttete Quote waren gerade mal 73,00 €. Wo soll denn da noch was zu holen sein?<br>Gruß Ingrid