Ich hänge mich gerade an einer Frage aus meiner Prüfungsvorbereitung auf und hoffe, dass mir jemand helfen kann:
Eine GmbH hat zwei Geschäftsführer, die ihre Geschäftsführertätigkeit gemeinschaftlich ausüben (§ 35 II GmbHG). Geschäftsführer A stellt einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht und zwar wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Auf Nachfrage des Gerichts beschränkt er seinen Antrag ausschließlich auf diesen Insolvenzgrund. Geschäftsführer B erklärt auf Anhörung durch das Insolvenzgericht, dass er dem Antrag seines Mitgeschäftsführers nicht zustimmen könne. Die GmbH wäre nur in einem derzeitigen Liquiditätsengpass, aber nicht insolvent.
Muss ich die drohende Zahlungsunfähigkeit jetzt eigentlich noch prüfen oder hat sich der Antrag jetzt erledigt, weil der zweite Geschäftsführer dem Antrag nicht zugestimmt hat? Ich bekomme leider aus §§15, 15a und 18 III InsO nicht so wirklich eine stimmige Antwort hin.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!!!



