Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen

Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen

#1 | Beitragvon moenchen22 am 18.02.2010, 10:04

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage:

Mit Beschluss vom 03.02.2010 wurden die angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Heißt das, dass das Insolvenzverfahren gar nicht eröffnet wird? Kann ich dann weiter die ZV betreiben?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Grüße Simone
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Re: Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen

#2 | Beitragvon Kiki am 18.02.2010, 16:18

Was für Sicherungsmaßnahmen wurden denn vorher angeordnet?

Ich würde mal frei aus dem Bauch raus sagen, dass auch die ZV-Maßnahmen nicht mehr eingestellt sind
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