Hallo, ich habe mal wieder eine Frage:
Mit Beschluss vom 03.02.2010 wurden die angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Heißt das, dass das Insolvenzverfahren gar nicht eröffnet wird? Kann ich dann weiter die ZV betreiben?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Grüße Simone




