hab grad weiter unten über KFA gg. Mandanten in einer Strafsache gelesen.
Wir haben oftmals eine Honorarvereinbarung mit Mandanten, wo direkt ein Betrag x anstelle der gesetzlichen Gebühren vereinbart ist. Wenn ich die Vereinbarung dem KFA beifüge, bekomme ich dann die vereinbarten GEbühren oder auch nur die Mindestgebühr festgesetzt.
Wenn nur die Mindesgebühr, kann ich mir den Rest über Mahnbescheid holen oder geht nur eines von beiden?
LG






