Zitat aus dem Impressum: Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und besitzt Dienstherrnfähigkeit (§ 29 SGB IV in Verbindung mit § 143 Absatz 1 SGB VI).
Ich glaub, "Anstalt des öffentlichen Rechts" kann man auswählen.......