Forderungskonto

Forderungskonto

#1 | Beitragvon sternchen2425 am 28.07.2010, 14:44

Huhu vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Wir haben gegen Schuldner MB beantragt, er hat den Zinsen und den Gerichtskosten widersprochen, dann VB, er ging nicht zur Abgabe der e.V. Jetzt soll er verhaftet werden. Meine Frage muss ich beim Forderungskonto nur die Hauptforderung eingeben? Vielen DAnk :kaffee2
sternchen2425
Neuling
Neuling
 
Beiträge: 16
Registriert: 06.05.2010, 21:49
Plz/Ort: Dortmund
Software: Advoware

Re: Forderungskonto

#2 | Beitragvon Micsi11 am 28.07.2010, 18:16

Nun, wenn der Schuldner Zinsen und Kosten widersprochen hat, dann musst die nur die Hauptforderung einstellen.
Wobei: Hat er nur den Gerichtskosten für den Mahnbescheid widersprochen oder den Kosten insgesamt? Also auch den Anwaltskosten. Und evtl. hast du auch vorgerichtliche Anwaltskosten. Da genau nachschauen.
Micsi11
Vielschreiber
Vielschreiber
 
Beiträge: 149
Registriert: 10.11.2008, 18:25

Re: Forderungskonto

#3 | Beitragvon sternchen2425 am 29.07.2010, 07:17

huhu super danke ...nein den zinsen und den gerichtskosten....sind gerichtskosten dann die festgesetzten kosten?
sternchen2425
Neuling
Neuling
 
Beiträge: 16
Registriert: 06.05.2010, 21:49
Plz/Ort: Dortmund
Software: Advoware

Re: Forderungskonto

#4 | Beitragvon sternchen2425 am 29.07.2010, 13:19

also da steht jetzt drin den zinsen und den gesamten verfahrenskosten....kommt dann nur die hauptforderung ins forderungskonto?
sternchen2425
Neuling
Neuling
 
Beiträge: 16
Registriert: 06.05.2010, 21:49
Plz/Ort: Dortmund
Software: Advoware

Re: Forderungskonto

#5 | Beitragvon MimiMama am 29.07.2010, 13:24

Du kannst nur das ins Forderungskonto eintragen, was Du auch tituliert bekommen hast.

Hat der Schuldner gegen einen Teilbetrag Widerspruchz/Einspruch eingelegt, so können diese Positionen nicht ins Forderungskonto, sondern müssen erst im streitigen Verfahren tituliert werden, bevor sie zwangsweise durchsetzbar sind.
¨¨*¤.¸¸.•´¯) Grüßle Mimi (¯`•.¸¸.¤*¨¨ -
Benutzeravatar
MimiMama
Stänkerlotta ;o)
Stänkerlotta ;o)
 
Beiträge: 4962
Registriert: 23.01.2006, 02:00
Plz/Ort: Unterfranken
Fachgebiet: Inkasso
Software: MacJur

Re: Forderungskonto

#6 | Beitragvon sternchen2425 am 29.07.2010, 23:18

okey aber die hauptforderung ist doch nicht die verfahrenskosten, ich denke verfahrenskosten sind die festgesetzen kosten oder
sternchen2425
Neuling
Neuling
 
Beiträge: 16
Registriert: 06.05.2010, 21:49
Plz/Ort: Dortmund
Software: Advoware

Re: Forderungskonto

#7 | Beitragvon Kiki am 30.07.2010, 09:54

Hallo
Also irgendwie verstehe ich deine Frage nicht.
Du hast doch einen VB. Da steht drin:
"Antragsgegner hat den Zinsen und den gesamten Verfahrenskosten widersprochen".

Verfahrenskosten sind alle Kosten, die mit dem MB zusammenhängen: also Anwalts- und Gerichtskosten.

Das bedeutet, du hast noch folgende Positionen:
Hauptforderung (unverzinslich, da den Zinsen widersprochen);
ggf. Nebenforderungen;

Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens (Gerichts- und Anwaltskosten) werden als "festgesetzte Kosten" bezeichnet. Du hast also keinen diesbzgl. Anspruch, weil deswegen widersprochen wurde.

Im übrigen müsste doch dem Zwangsvollstreckungsauftrag eine Forderungsaufstellung beigefügt gewesen sein, wenn jetzt ein Haftbefehl vorliegt !!

LG
Benutzeravatar
Kiki
Supporter
Supporter
 
Beiträge: 1163
Registriert: 21.06.2004, 02:00
Plz/Ort: BW
Software: AnNoText

Re: Forderungskonto

#8 | Beitragvon sternchen2425 am 30.07.2010, 10:31

Huhu super Danke! Ja also in der vorherigen Forderungsaufstellung ist da nur die Hauptforderung also die Anwaltsgebühren!
sternchen2425
Neuling
Neuling
 
Beiträge: 16
Registriert: 06.05.2010, 21:49
Plz/Ort: Dortmund
Software: Advoware

Re: Forderungskonto

#9 | Beitragvon Kiki am 30.07.2010, 12:18

Eigentlich heißt das Sprichwort ja: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Aber bei dir müsste es heißen:

Wer sich richtig ausdrücken kann, ist klar im Vorteil, dann versteht ihn nämlich jeder !

Sag doch gleich, dass du Anwaltskosten als Hauptforderung hast und deshalb nicht weißt, was Verfahrenkosten in diesem Fall sind. :mrgreen:
Benutzeravatar
Kiki
Supporter
Supporter
 
Beiträge: 1163
Registriert: 21.06.2004, 02:00
Plz/Ort: BW
Software: AnNoText

Re: Forderungskonto

#10 | Beitragvon sternchen2425 am 01.08.2010, 14:24

ja genau dies meinte ich auch :biggrin:
sternchen2425
Neuling
Neuling
 
Beiträge: 16
Registriert: 06.05.2010, 21:49
Plz/Ort: Dortmund
Software: Advoware


Zurück zu Zwangsvollstreckung

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

cron