Verwertung bei Zug-um-Zug Vollstreckung

Verwertung bei Zug-um-Zug Vollstreckung

#1 | Beitragvon Petra S. am 10.03.2010, 15:37

Hallo!

Ich habe hier mal wieder eine Akte, in der ich so irgendwie nicht weiterkomme...

Und zwar haben wir ein AU für unseren Mandanten: "... Der Beklagte (unser Feind) wird verurteilt, an den Kläger (unser Mandant) € 3.250,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 % ... Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des LKW-Kleintransporters ... zu zahlen."

Ist es bei erfolgloser ZV irgendwie möglich, den Kleintransporter, der sich ja bei unserem Mandanten befindet, direkt zu verwerten? Welche Möglichkeiten mit welchen Voraussetzungen gibt es da und wie müsste ich überhaupt vorgehen?

Danke schon einmal vorab und endlich mal wieder sonnige Grüße,
Petra
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Re: Verwertung bei Zug-um-Zug Vollstreckung

#2 | Beitragvon Teddy am 10.03.2010, 20:09

meines Erachtens sind das zwei unterschiedliche Schritte - das erste die Zug um Zug Vollstreckung - bringt die nichts, dann müsste man mal sehen, wie das Protokoll vom GV ausfällt und ggf versuchen, das Fahrzeug zu verwerten.
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#3 | Beitragvon Andreas&D+L&M´s am 10.03.2010, 21:39

Wieso habt ihr erst den Zug um Zug tituliert, wenn ihr den LKW jetzt doch verkaufen wollt?

Wenn ihr jemanden findet, der den LKW für 3.250,00 € kauft, braucht ihr nicht erst abwarten, ob die ZV erfolgreich ist.

Wenn ihr weniger kriegen würdet, wäre zu klären, ob aus dem Titel statt Zug um Zug der Differenzbetrag vollstreckbar wäre.
M.f.G.

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Re: Verwertung bei Zug-um-Zug Vollstreckung

#4 | Beitragvon MimiMama am 11.03.2010, 14:18

Ja, versteh ich jetzt auch nicht ganz, warum hier erst der lange Weg der Titulierung gegangen wurde....grübel. Naja egal. Auf alle Fälle braucht ihr nicht erst die ZV versuchen, wenn das Wägelchen verkauft werden könnte. Schließlich ist das Zug-um-Zug Urteil kein Titel des Schuldners, erwächst also bezüglich seinen Ansprüchen nicht in Rechtskraft.
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Re: Verwertung bei Zug-um-Zug Vollstreckung

#5 | Beitragvon Petra S. am 11.03.2010, 18:29

Tja, ich habe mich auch schon über das ein oder andere von meinem Chef erwirkte Urteil gewundert...
Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass unser Mandant das Fahrzeug vielleicht aufgrund eines Mangels gar nicht zu dem Preis verkaufen könnte, den er eigentlich dafür gezahlt hat.
Für den Fall, dass unser Mandant bei einem Verkauf nicht den entsprechenden Preis erzielt, was ist denn dann mit dem Restbetrag? Dann könnte ich doch mit dem Zug-um-Zug-Urteil auch gar nichts mehr anfangen?

Hm, so ganz klar ist mir das leider immer noch nicht... :kaffee1
Petra S.
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