PKH Beschwerde

PKH Beschwerde

#1 | Beitragvon honey85 am 28.07.2010, 13:47

Wir müssten gegen einen PKH-Beschlsus Bschwerde einlegen. Die Frist für die Beschwerde beträgt ein Monat, das weiss ich. Wie schauts aber die Frist für die Beschwerdebegründung aus? Auch ein Monat ab Zustellung oder zwei Monate?
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Re: PKH Beschwerde

#2 | Beitragvon Micsi11 am 28.07.2010, 18:17

Hallo,

soviel ich weiß, musst du in deiner Beschwerde die Beschwerde auch gleich begründen.
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Re: PKH Beschwerde

#3 | Beitragvon MimiMama am 29.07.2010, 14:09

Sofortige Beschwerde gem. § 127 (2) ZPO = 1 Monat. Auch wenn die Frist verlängert ist, gelten die Grundsätze der Sofortigen Beschwerde gem. § 569 ZPO. Sie also zunächst binnen der Monatsfrist einzulegen und soll gem. § 571 begründet werden. Freilich machts wenig Sinn, sofortige Beschwerde ohne Begründung einzulegen, wäre jedoch unschädlich. Der Beschwerdeführer kann noch bis zur Entscheidung über die Beschwerde seine Begründung nachschieben.
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