Hi,
ich bin mir gerade sehr unsicher wegen eines Rechtsmittels und hätte gern einmal Eure Meinungen gehört.
Problem ist Folgendes:
In einem Rechtsstreit in einer WEG-Sache erging ein Prozessentscheidender Beschluss ergangen, in welchem wir (Kläger) Recht bekommen haben. Gegen diesen Beschluss hat die Gegenseite Beschwerde zum LG eingelegt. Im Beschwerdeverfahren haben wir dann mit geringen Verlusten trotzdem wieder Recht bekommen durch neuen Beschluss. Hiergegen will die Gegenseite jetzt wieder Beschwerde zum OLG einlegen.
Wir zweifeln gerade, ob dies zulässig ist. Kann gegen einen Beschluss im Beschwerdeverfahren nicht nur eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden und geht die nicht zum Obergerichtshof? Für einen Tipp oder § wäre ich dankbar.
Danke schonmal für eure Antworten.
LG




