Rechtsmittel gegen Beschwerde

Rechtsmittel gegen Beschwerde

#1 | Beitragvon Michiro am 04.02.2010, 12:06

Hi,

ich bin mir gerade sehr unsicher wegen eines Rechtsmittels und hätte gern einmal Eure Meinungen gehört.

Problem ist Folgendes:
In einem Rechtsstreit in einer WEG-Sache erging ein Prozessentscheidender Beschluss ergangen, in welchem wir (Kläger) Recht bekommen haben. Gegen diesen Beschluss hat die Gegenseite Beschwerde zum LG eingelegt. Im Beschwerdeverfahren haben wir dann mit geringen Verlusten trotzdem wieder Recht bekommen durch neuen Beschluss. Hiergegen will die Gegenseite jetzt wieder Beschwerde zum OLG einlegen.

Wir zweifeln gerade, ob dies zulässig ist. Kann gegen einen Beschluss im Beschwerdeverfahren nicht nur eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden und geht die nicht zum Obergerichtshof? Für einen Tipp oder § wäre ich dankbar.

Danke schonmal für eure Antworten.
LG
Und mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen!
Michiro
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Re: Rechtsmittel gegen Beschwerde

#2 | Beitragvon Micsi11 am 05.02.2010, 19:23

Hallo, also vielleicht hilft dir das, das hab ich mir mal so aufgeschrieben:

Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts (also des Landgerichts) ist die sofortige weitere Beschwerde gem. § 45 Abs. 1 WEG, §§ 27 ff FGG. Sie muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden. Zuständig ist das Oberlandesgericht. Sie ist zulässig, wenn der Beschwerdewert
EUR 750,00 übersteigt und sie ähnelt der Revision im Zivilrecht (neue Tatsachen werden nicht mehr berücksichtigt).

Ist aber schon ne Weile her, dass ich das gelesen habe. Müsste vor WEG-Novelle gewesen sein. Aber da du noch Beschluss hast, müsste das schon noch passen.
Micsi11
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