Es wurde Klage eingereicht mit folgenden Anträgen:
1. Beklagte soll 4000,00 € an Kläger zahlen.
2. Beklagte soll weiterhin 2000,00 € zahlen.
3. Beklagte soll ordnungsgemäße Abrechnung erteilen für Monate Juni, Juli.
4. Beklagte soll Auskunft erteilen über verdienten Bonus des Klägers.
Im Vergleich wurde der Rechtsstreit wegen der Zahlungen (also Ziff. 1 + 2) für erledigt erklärt.
Ziffer 3 und 4 sind noch offen. Nun soll ich Vollstreckungsandrohung machen.
Meine Fragen:
Kann man im ArbR überhaupt ne ZV-Androhung machen (jeder trägt ja seine RA Kosten selbst?) ?
Wenn es geht, welchen Streitwert lege ich dann zugrunde? Es würde ja bei der ZV nur noch um die Auskunft und die Abrechnung gehen.
Danke im Voraus an Euch




