Übersendung der Unterlagen als Nebentätigkeit?!

Übersendung der Unterlagen als Nebentätigkeit?!

#1 | Beitragvon carriebradshaw84 am 29.07.2010, 08:55

Hallo und Guten Morgen @ all :kaffee2

Ich wundere mich soeben über eine Kostenrechnung, die ich von einem anderen Notariat bekommen habe. Es handelt sich hier um eine Verwalterzustimmung.
Abgerechnet wurde 45, 150 und 154 sowie die Auslagen - die Gebühren sind mir alle erklärlich und ohne Beanstandung von mir, aber nun wurde auch die 147 abgerechnet. Auf telefonische Anfrage wurde mir erklärt, dass diese für die Übersendung der Unterlagen an uns berechnet wurde. Wir berechnen diese Gebühr nie für solche Dinge, weil es nach unserer letzten Kenntnis sehr umstritten ist und auch von unserem Notarprüfer bemängelt wurde. Wie verhaltet ihr euch?

Danke und have a nice day! :stuhl:
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Re: Übersendung der Unterlagen als Nebentätigkeit?!

#2 | Beitragvon Revisor am 29.07.2010, 14:29

"Beglaubigt der Notar die Unterschrift und übersendet er auf Verlangen eines Beteiligten an diesen die mit dem Beglaubigungsvermerk versehene Urkunde, so steht ihm neben der Beglaubigungsgebühr die Gebühr des KostO § 147 Abs 2 zu." - OLG Hamm - 15 W 11/01 - JMBl NW 2001, 267, auch in juris.
zustimmend auch Streifzug durch die KostO, 8. Aufl., RdNr. 1884 und RdNr. 1743. A.A. OLG München MittBayNot 2008, 154 (§ 146 Abs. 2 KostO - wird allgemein abgelehnt).
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