Geschäftswert und Gebühren bei Ergänzung eines Testaments

Geschäftswert und Gebühren bei Ergänzung eines Testaments

#1 | Beitragvon anna86 am 12.03.2010, 11:11

Habe da ein Problem... :rauchen

Habe gerade eine Ergänzung eines gemeinschaftlichen Testamentes vor mir liegen und habe keine Ahnung wie ich das abrechnen soll #-o
Darf ich da den gleichen Wert ansetzten wie bei dem ursprünglichen Testament was wir vor ein paar Jahren bei uns für das Ehepaar errichtet haben?
Das wäre dann wohl eine 20/10 aus 150.000,00 €... ist ein natürlich nicht gerade wenig... und ich bin mir nicht sicher ob ich den vollen Wert ansetzten darf..

Hilfeeeeee.....
anna86
 
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Re: Geschäftswert und Gebühren bei Ergänzung eines Testaments

#2 | Beitragvon Jupp03 am 12.03.2010, 12:23

Das kann ohne weiteres nicht beantwortet werden. Es kommt darauf an, was ergänzt wurde. Doppelte Geb. nach 46 bleibt aber.
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