Hallo,
hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt
Die Miterben a und b erhalten das Grundstück zu je 1/2 Miteigentum; als Ausgleich zahlen Sie an ihre Geschwister c und d jeweils 20.000,00 Euro somit 40.000,00 Euro.
a und b bestellen für ihre Mutter e ein lebenslängliches Wohnungsmitbenutzungsrecht
Regelung wegen Miteigentums wird von a und b erklärt, dass eine Begründung derzeit nicht gewünscht wird
Jeder Miteigentümer räumt dem jeweils anderen Miteigentümer ein dingliches Vorkaufsrecht ein.
Die Beteiligten geben den Wert des Grundstücks mit 200.000,00 Euro an.
Welchen Wert nehm ich nun für den Erbauseinandersetzungsvertrag 40.000,00 oder 200.000,00
und vor allem sind diese anderen Vereinbarungen gegenstandsgleich oder muss noch was hinzu gerechnet werden?
Viele Grüsse
Sonja





