ich habe eine kurze Frage.
Wisst ihr, ob es nach neuen Recht legitim ist, dass dem einem Beteiligten Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des anderen gewährt wird?
Bin der Meinung, dass es da einen Paragraphen im FamFG gibt, aber finde natürlich keinen.
Danke schon einmal im Vorraus an alle.


