Welche Ust?

Welche Ust?

#1 | Beitragvon Sam29 am 05.10.2009, 12:34

Leistung war 2006 . Die rechnung erfolgt erst jetzt. 16 oder 19 % ?
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Re: Welche Ust?

#2 | Beitragvon MimiMama am 05.10.2009, 12:46

Die Umsatzsteuerpflicht e n t s t e h t mit der vollständigen Ausführung der anwalt-
lichen Leistung oder der vereinbarungsgemäß abrechenbaren Teilleistung (§ 1
Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Zeitpunkt des Entstehens der Um-
satzsteuerpflicht ist maßgeblich für die Höhe des Steuersatzes (§ 12 Abs. 1 UStG).

Wenn also noch ALLES in 2006 gelaufen ist, dann 16%, sonst 19%. Wird aber Zeit für die Abrechnung ;-)
¨¨*¤.¸¸.•´¯) Grüßle Mimi (¯`•.¸¸.¤*¨¨ -
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Re: Welche Ust?

#3 | Beitragvon Sam29 am 05.10.2009, 12:51

Ja es sind uralte ZV SACHEN
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