RA vertritt 2 Beklagte in einem Mietrechtsstreit. Beide sind nichteheliche Lebenspartner. Die Frau erhält PKH, der Mann nicht. Es wird ein Vergleich geschlossen, die Kosten gegeneinander aufgehoben.
1) Wie wird nun ggü. den Mandanten abgerechnet. Die Kosten ggü. der Frau wird über PKH abgerechnet. Holt sich eigentlich die Staatskasse einen Teil vom Mann wieder?
2) Was muss der Mann zahlen? Die normalen RVG-Gebühren (+ VV-Nr. 1008 RVG) minus die Gebühren, die die Staatskasse für die Frau im Rahmen der PKH gezahlt hat?
Danke für die Hilfe!
P.S. Der Fall ist eigentlich noch komplizierter. Hierauf komme ich ggf. später zurück...




