Hallo ihr Lieben,
wir haben folgenden Fall:
Rechtsanwältin R vertritt in einem Arbeitsrechtsdstreit den Beklagten M, dieser hat PKH bewilligt bekommen. In einem weiteren Arbeitsrechtsdstreit vertritt R die Beklagte F. F ist die Ehefrau von M.
In dem Rechtsstreit von M "tritt die Ehefrau des Beklgten (F) auf und erklär, sie trete dem Rechtsstreit (von M) zum Zweck eines Vergleichsschlusses als Nebenintervenientin bei (genauer Wortlaut aus dem Protokoll)".
Wir wird das nun abgerechnet? Darf R eine Vergleichsgebühr abrechnen? Beide Rechtsstreit sind nun erledigt. Wie sieht KoRe aus? Streitwertfestsetzung bei Rechtsstreit M: Verfahren 4.000 € und Vergleich 13.000. Streitwertfestsetzung F: Verfahren 3.200 €.



