Guten Morgen,
habe zum ersten Mal einen Rechtsstreit mit vorherigem Schiedsverfahren. Habe eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit, also hat die Gegenseite Klage eingereicht (wegen einem Zaun und einer Pflanze gab es Krach zwischen den Nachbarn). Im Rechtsstreit fand ein Termin statt und dann kam es zur EInigung (§ 278 VI ZPO). Meine Frage ist, wie rechne ich das Schiedsverfahren ab? Gemäß § 36 RVG fallen die selben Gebühren wie im gerichtlichen Verfahren an. Doch gibt es da keine Anrechnung?
Beispielabrechnung:
GW: 1.000 €
Schiedsverfahren
1,3 VG
1,2 TG
Gerichtsverfahren
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG





