Schiedsverfahren (Nachbarrecht) abrechnen

Schiedsverfahren (Nachbarrecht) abrechnen

#1 | Beitragvon Mysterious am 10.03.2010, 12:02

Guten Morgen,

habe zum ersten Mal einen Rechtsstreit mit vorherigem Schiedsverfahren. Habe eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit, also hat die Gegenseite Klage eingereicht (wegen einem Zaun und einer Pflanze gab es Krach zwischen den Nachbarn). Im Rechtsstreit fand ein Termin statt und dann kam es zur EInigung (§ 278 VI ZPO). Meine Frage ist, wie rechne ich das Schiedsverfahren ab? Gemäß § 36 RVG fallen die selben Gebühren wie im gerichtlichen Verfahren an. Doch gibt es da keine Anrechnung?

Beispielabrechnung:

GW: 1.000 €

Schiedsverfahren
1,3 VG
1,2 TG

Gerichtsverfahren

1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
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Re: Schiedsverfahren (Nachbarrecht) abrechnen

#2 | Beitragvon Teddy am 10.03.2010, 20:08

wart ihr außergerichtlich schon tätig?
dann müsste die 2400 angerechnet werden. Ansonsten wird die Verfahrensgebühr im Klageverfahren angerechnet.
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Wer einen findet, darf ihn behalten.
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Re: Schiedsverfahren (Nachbarrecht) abrechnen

#3 | Beitragvon Mysterious am 11.03.2010, 10:10

Nein, erst in dem Schiedsverfahren. Aber kommt es nicht drauf an, ob es ein Schiedsverfahren nach dem 10. Buch der ZPO ist? Woran erkenne ich das?

Und wenn, dann muss doch die 2300 angerechnet werden, oder??!?!?!
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Re: Schiedsverfahren (Nachbarrecht) abrechnen

#4 | Beitragvon MimiMama am 11.03.2010, 15:15

Daran, dass es kein Arbeitsstreit war :booo: Das wars nicht. Also ist Deine Abrechnung richtig.
¨¨*¤.¸¸.•´¯) Grüßle Mimi (¯`•.¸¸.¤*¨¨ -
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