Hallo,
haben gerade vom OLG den PKH-Antrag der Gegenseite für eine Berufung mit Frist zur Stellungnahme zum PKH-Antrag zugestellt bekommen. Es wurde fristgerecht (am letzten Tag der Berufungsfrist) beantragt, PKH für die Berufung zu bewilligen. Dann wurde das Urteil zitiert und der Antrag begründet (wobei die Begründung eigentlich inhaltlich die Berufung begründet.
und nun frag ich mich so einiges:
geht das so überhaupt`?. oder ist die Berufungsfrist damit nicht versäumt??
bekommen wir deswegen eine (übrigens vierwöchige) Stellungnahmefrist?
was meint ihr?
lg
die Kleene





