#2 |
von MimiMama am 01.03.2010, 09:02
Es gibt hier m. E. keinen Beschwerde/Erinnerungsgrund. Letzendlich hat das Gericht ja RICHTIG berechnet, da von Eurer Mandantin die Angaben falsch oder unvollständig gemacht wurden. Einfach den Nachweis über die weitere Zahlungsverpflichtung ans Gericht und erklären, dass dies bei der ersten Erklärung vergessen wurde. Das Gericht wird eine Neuberechnung vornehmen und einen entsprechenden Beschluss erlassen.
¨¨*¤.¸¸.•´¯) Grüßle Mimi (¯`•.¸¸.¤*¨¨ -