PKH mit Ratenzahlung Beschwerde?

PKH mit Ratenzahlung Beschwerde?

#1 | Beitragvon Conny1978 am 28.02.2010, 14:43

Unserer Mandantin wurde PKH gewährt - allerdings mit Raten. Nun stellte sich heraus, dass sie bei der Angabe ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einige Ausgaben (Versicherungen) vergessen hat. Können wir trotzdem Beschwerde einlegen (Zwei-Wochen-Frist oder 1-Monats-Frist?), obwohl die unvollständigen Angaben das Verschulden der Mandantin waren?
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Re: PKH mit Ratenzahlung Beschwerde?

#2 | Beitragvon MimiMama am 01.03.2010, 09:02

Es gibt hier m. E. keinen Beschwerde/Erinnerungsgrund. Letzendlich hat das Gericht ja RICHTIG berechnet, da von Eurer Mandantin die Angaben falsch oder unvollständig gemacht wurden. Einfach den Nachweis über die weitere Zahlungsverpflichtung ans Gericht und erklären, dass dies bei der ersten Erklärung vergessen wurde. Das Gericht wird eine Neuberechnung vornehmen und einen entsprechenden Beschluss erlassen.
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Re: PKH mit Ratenzahlung Beschwerde?

#3 | Beitragvon Conny1978 am 13.03.2010, 12:58

Juhu, es hat geklappt.
Wir hatten vorsorglich Beschwerde eingelegt, haben gleichzeitig die neuen Vermögensverhältnisse der Mandantin mitgeteilt (sie erhält wohl neben ihrem Gehalt kein Geld von der ARGE mehr) und haben außerdem noch die Belege über die von der Mandantin vorher vergessenen Ausgaben nachgereicht. Am Freitag kam der Beschluss, dass sie nun PKH ohne Raten erhält.

:jo:
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Re: PKH mit Ratenzahlung Beschwerde?

#4 | Beitragvon MimiMama am 15.03.2010, 09:51

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