Das Eigentum steht im Moment noch auf die verstorbene Mutter eingetragen. Laut Hoffolgezeugnis ist der älteste Sohn Hofvorerbe und eine Nichte von ihm Hofnacherbin.
Jetzt muss ja ein Nacherbenvermerk in das Grundbuch eingetragen werden. Da das Grundbuch noch auf die verstorbene Eigentümerin eingetragen ist, müsste ja die Grundbuchberichtigung auf den Vorerben veranlasst werden. Muss ich die Eintragung des Nacherbenvermerkes auch beantragen oder geht das von Amts wegen?
Die Hofnacherbin werde ich mit auftreten lassen damit diese die Übertragung genehmigt (aufgrund des noch einzutragenden Nacherbenvermerks?). Oder ist es besser, erst die Umschreibung des Grundbuches nebst Eintragung des Nacherbenvermerkes abzuwarten und erst dann die Übertragung durchzuführen?
HILFE!!
Liebe Grüße und DANKE!




