Nacherbenvermerk

Nacherbenvermerk

#1 | Beitragvon zwergnase am 05.02.2010, 13:53

Hier soll ein Übergabevertrag beurkundet werden. Hierbei handelt es sich um einen Hof. Aus diesem Hof soll ein einzelnes, für den Hof unwesentliches, Grundstück an die Schwester des Hoferben übertragen werden.

Das Eigentum steht im Moment noch auf die verstorbene Mutter eingetragen. Laut Hoffolgezeugnis ist der älteste Sohn Hofvorerbe und eine Nichte von ihm Hofnacherbin.

Jetzt muss ja ein Nacherbenvermerk in das Grundbuch eingetragen werden. Da das Grundbuch noch auf die verstorbene Eigentümerin eingetragen ist, müsste ja die Grundbuchberichtigung auf den Vorerben veranlasst werden. Muss ich die Eintragung des Nacherbenvermerkes auch beantragen oder geht das von Amts wegen?

Die Hofnacherbin werde ich mit auftreten lassen damit diese die Übertragung genehmigt (aufgrund des noch einzutragenden Nacherbenvermerks?). Oder ist es besser, erst die Umschreibung des Grundbuches nebst Eintragung des Nacherbenvermerkes abzuwarten und erst dann die Übertragung durchzuführen?

HILFE!!

Liebe Grüße und DANKE! :D
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Re: Nacherbenvermerk

#2 | Beitragvon Jupp03 am 05.02.2010, 14:19

Die Eintragung des Vorerben ist zu beantragen; von Amtswegen wird dann auch aufgrund des Hoffolgezeugnisses der Nacherbe eingetragen.

Die Übertragung kann bereits jetzt beurkundet werden mit entsprechendem Vorspann ...
Naherbe muss zustimmen.
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Re: Nacherbenvermerk

#3 | Beitragvon zwergnase am 09.02.2010, 11:34

Schönen Dank!!! :D

Dann kann ich ja jetzt loslegen.
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